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Ausweitung des Streiks in Frankfurt verboten

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die für Mittwochmorgen geplante Ausweitung der Streiks am Frankfurter Flughafen untersagt. Dem entsprechenden Antrag des Flughafenbetreibers Fraport, der Lufthansa und der Deutschen Flugsicherung auf Unterlassung wurde stattgegeben.

Südostschweiz
28.02.12 - 23:48 Uhr

Frankfurt. – Der Streikaufruf der Gewerkschaft der Flugsicherung GdF sei illegal und die Fluglotsen dürften ihre Arbeit nicht wie geplant am Mittwochmorgen von 5 Uhr bis 11 Uhr niederlegen, erklärte das Gericht am Dienstagabend.

Daraufhin sagte die GdF die geplante Ausweitung des Streiks ab. Nach dem Entscheid des Arbeitsgerichts sei nicht mehr ausreichend Zeit gewesen, um in den Nachtstunden in Eilberufung zu gehen, hiess es zur Begründung.

Der Flughafenbetreiber Fraport hatte zusammen mit der Lufthansa eine einstweilige Verfügung gegen den für Mittwoch geplanten Fluglotsenstreik beantragt. Ein letztes Gesprächsangebot der GdF hatte Fraport ausgeschlagen.

Die GdF hatte die Fluglotsen im Frankfurter Tower in der Nacht zum Dienstag aufgerufen, sich am Mittwochmorgen am Ausstand des streikenden Vorfeldpersonals zu beteiligen.

Mit dem Solidarstreik der Beschäftigten der bundeseigenen Deutschen Flugsicherung (DFS) sollte der Druck im Tarifkonflikt um die rund 200 Mitarbeiter auf dem Vorfeld des grössten deutschen Flughafens erhöht werden.

Der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer sagte mit Blick auf eine mögliche Ausweitung des Streiks: «Ich bin tief darüber besorgt, was sich an Entwicklungen abzeichnet.» Würden auch die Lotsen ihre Arbeit niederlegen, hätte dies «verheerende Folgen für den Flugverkehr in Deutschland und darüber hinaus».

Am Dienstag wurden wegen des Streiks der Vorfeldarbeiter 172 der 1200 Flüge gestrichen. Betroffen waren den Internetseiten der Schweizer Flughäfen zufolge auch Flugverbindungen in die Schweiz: Am Flughafen Zürich wurden fünf Hin- und Rückflüge annulliert, in Basel und Genf je drei Hin- und Rückflüge.

Fraport hatte den Antrag beim Gericht damit begründet, dass die Einbeziehung der Fluglotsen im Tower in den Ausstand der Vorfeldmitarbeiter unverhältnismässig sei. Die Flugsicherung hatte an die Lotsen appelliert, die Arbeit nicht niederzulegen.

Die Verhältnismässigkeit bleibe bei diesem Unterstützungsstreik gewahrt, hatte hingegen die Gewerkschaft betont.

Die Tarifgespräche zwischen dem Flughafen Frankfurt und der GdF über die Vorfeldbeschäftigten waren am vergangenen Freitag gescheitert. Die Gewerkschaft fordert erhebliche Einkommenserhöhungen, höhere Zulagen und geringere Arbeitszeiten. (sda)

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