Ausbruch aus Massnahmenzentrum Bitzi

Ein 41-jähriger Häftling, der 1993 ein Tötungsdelikt begangen hatte, ist am Freitagabend aus dem Massnahmenzentrum Bitzi in Mosnang SG ausgebrochen. Am Samstag konnte er in St. Gallen wieder gefasst werden. Die Behörden halten die Gefahr neuer Straftaten für «minim».

Blick in ein Zimmer des Massnahmenzentrums Bitzi (Archiv) .

Bild: Keystone

Mosnang SG. – Gemäss Angaben der St. Galler Polizei liess sich der Mann widerstandslos festnehmen. Die Polizei kam ihm aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung auf die Spur. Er ist wegen eines Tötungsdelikts in Haft, das er 1993 begangen hatte.

Das St. Galler Amt für Justizvollzug lieferte am frühen Samstagabend in einer Mitteilung weitere Details zur Geschichte des Häftlings. Dieser wurde demnach im Dezember 1994 vom Gericht wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, aufgrund seines psychischen Zustands aber verwahrt.

Nach jahrelangem Vollzug und mehreren Öffnungsschritten wurde er im September 2009 ins Massnahmenzentrum Bitzi verlegt, einer offenen Vollzugseinrichtung mit einer geschlossenen Betreuungsabteilung. Zu Beginn war der Mann in der geschlossenen Abteilung.

Weil er sich jedoch gemäss Justizangaben «erfreulich entwickelte» und als absprachefähig erwies, durfte er im Mai 2011 in die offene Abteilung wechseln. Sämtliche Vollzugsschritte seien durch die konkordatliche Fachkommission überprüft und von der Einweisungsbehörde bewilligt worden, hält das Amt fest.

Der heute 41-Jährige dürfe das Massnahmenzentrum nicht unbegleitet verlassen. Da er sich bis anhin immer an die Vorgaben gehalten und sich als verlässlich erwiesen habe, sei es ihm erlaubt, sich nach Absprache mit dem Betreuungspersonal innerhalb des Ordnungszaunes des Zentrums selbständig zu bewegen. Nach den bisherigen Abklärungen habe er diesen Zaun am Freitagabend auf einem Abendspaziergang überwunden.

Zur Gefährlichkeit des Häftlings schreibt das Amt für Justizvollzug: Er sei psychisch beeinträchtigt und auf eine regelmässige Medikamenteneinnahme angewiesen. Bei konsequenter Einnahme der Medikamente und einem Betreuungsumfeld, wie es das Massnahmenzentrum biete, sei «die Gefahr für neue Straftaten minim».

Weil die Schutzwirkung der Medikamente aber nur einige Tage anhalte, sei die Öffentlichkeit um Mithilfe bei der Fahndung gebeten worden. Der Mann könne «krankheitsbedingt impulsiv reagieren», wenn er sich eingeengt fühle oder mit Suchtmitteln in Kontakt komme. (sda)

  • Quelle: sda
  • Datum: 18.08.2012, 18:24 Uhr
  • Webcode: 2597653
 

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Kerzenmacher Boris

19.08.2012 14:49 Uhr

"minim"

"minim" Kann durchaus sein. Fragt sich allerdings noch ob das Opfer von Straftätern auch so sehen, sofern sie noch leben.

 

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