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4,5 Jahre Gefängnis für Pädosexuellen

Das Bezirksgericht Zürich hat einen ehemaligen Kaderangestellten eines Schweizer Medienunternehmens verschiedener pädosexueller Delikte schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe. Der Mann muss zudem eine Therapie absolvieren.

Südostschweiz
27.08.14 - 17:55 Uhr

Zürich. – Der heute 57-Jährige hatte während Jahren via Internet Dutzende von Mädchen dazu gebracht, ihm Nacktbilder zu schicken. Die tausenden von kinderpornografischen Aufnahmen speicherte er auf einem USB-Stick, der ihn am Ende verriet.

Für die Chats nutzte der Journalist laut Staatsanwaltschaft viele Stunden seiner Arbeitszeit. Er gab sich jeweils als 12-jährige Ronja aus, sprach Mädchen an und forderte sie zu «Körpervergleichen» auf. Damit kam er in den Besitz von Nacktaufnahmen in aufreizenden Posen. Von seinen Opfern legte er detaillierte Personendateien an.

Die Bilder stellte er zudem einem Komplizen zur Verfügung. Dieser lud sie auf einen Bildschirm und nutzte sie für anstössige Selfies, die er wiederum dem Beschuldigten schickte.

USB-Stick vergessen

Im Herbst 2012 liess der Journalist den USB-Stick an seinem Arbeitsort auf der Terrasse liegen. Er wurde gefunden und zur Ermittlung des Besitzers geöffnet. Kurz darauf wurde der Täter festgenommen und sass mehr als ein Jahr in Untersuchungshaft.

Die Untersuchung brachte weitere Delikte ans Licht, so unter anderem einen Fall von sexueller Nötigung. Diesen Vorwurf wies der Beschuldigte vor Gericht zurück, während er im übrigen geständig war und in seinem Schlusswort um Entschuldigung bat.

Der Ankläger verlangte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen sexueller Nötigung, sexuellen Handlungen mit Kindern und mehrfacher Pornografie. Da der psychiatrische Gutachter beim Beschuldigten eine pädosexuelle Veranlagung mit hoher Rückfallgefahr diagnostiziert hatte, beantragte der Staatsanwalt eine ambulante Therapie während des Strafvollzugs.

«Erhebliche kriminelle Energie»

Der Verteidiger plädierte für eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die sexuelle Nötigung habe es nicht gegeben, bei den anderen Delikten sei es zudem in einigen Fällen beim Versuch geblieben. Eine unbedingte Strafe wäre für seinen Mandanten eine Katastrophe. Allenfalls sei der Vollzug der Strafe zu Gunsten einer Therapie aufzuschieben.

Das Gericht sprach den Beschuldigten in allen Punkten schuldig. Es folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft, blieb bei der Strafzumessung aber aufgrund der Geständnisse und der glaubhaften Reue um ein halbes Jahr darunter. Der Gerichtspräsident sprach von einem schweren Verschulden. Der Medienmann habe eine erhebliche kriminelle Energie bewiesen. (sda)

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