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Der Keil in der Türe kostet mindestens 100 Franken

Der Churer Wirt, aus dessen Lokal am Wochenende laute Musik dröhnte, wird mit 100 Franken gebüsst. Solche Bussen gebe es fast wöchentlich. Selten müssen auch die Öffnungszeiten gekürzt werden.

Südostschweiz
09.01.17 - 16:31 Uhr
Blaulicht
Zwei Polizisten blicken ins Churer Welschdoerfli. Archivbild
Zwei Polizisten blicken ins Churer Welschdoerfli. Archivbild

«Ein Gastwirt wird wegen Nichteinhalten von Auflagen (Musiklärm) zur Anzeige gebracht.» So stand es am Sonntag in einer Mitteilung der Stadtpolizei Chur («suedostschweiz.ch» berichtete).

Wie Andrea Deflorin von der Gewerbepolizei auf Anfrage sagte, sei in einem Betrieb im Welschdörfli die Musik zu laut aufgedreht worden. Der betroffene Wirt habe sich aber kooperativ gezeigt und die Lautstärke nach einem Gespräch mit Stadtpolizisten leiser gestellt. Trotzdem kommt es zu einer Verzeigung, was eine Busse von 100 Franken bedeutet. Und man werde gemeinsam besprechen, wie es in diesem Fall weiter gehe, so Deflorin.

Ein Fall pro Woche

Verstösse gegen die Auflagen von Musiklärm kommen laut Deflorin immer wieder vor. 30 bis 50 Fälle gebe es pro Jahr davon. Die Auflagen seien zwar je nach Betrieb und Zone unterschiedlich. Grundsätzlich gelte aber: Nach 22 Uhr müssen Türen und Fenster geschlossen sein. In einer lauen Sommernacht zum Beispiel würde aber ein Wirt die Eingangstüre schnell einmal mit einem Keil blockieren und offenhalten, so Deflorin.

Die Stadtpolizei Chur kann in solchen Fällen Bussen von 100 und im Wiederholungsfall bis 500 Franken aussprechen. Die Kompetenz für höhere Bestrafungen liegt beim Stadtrat. Es komme aber sehr selten vor, dass dieser höher büssen würde, so Deflorin. Dennoch werden jährlich bei ein bis zwei Lokalen die Öffnungszeiten gekürzt. (phw)

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